7 Schritte zur Reha
1. Anspruch auf Reha
Jeder, der eine onkologische Erkrankung hat kann bei der Krankenkasse oder der Rentenversicherung eine Onkologische Reha beantragen.
2. Informationen sammeln
Es gibt die unterschiedlichsten Kliniken. Suchen Sie die richtige Klinik für Ihre Reha aus und stellen Sie folgende Fragen:
- Welche Kliniken behandeln meine Erkrankung?
- Wo liegt die Klinik?
- Vertraue ich dieser Klinik, den Weg gemeinsam zur Genesung, Erholung zu gehen?
- Wie ist die Qualität der Klinik?
Tipp: klinikbewertungen.de
3. Warum Reha?
Welche Erwartungen habe ich von der Reha? Was erhoffe ich mir? Sie sollten das auch mit Ihrem Haus- Facharzt besprechen.
4. Antrag stellen
Den Reha-Antrag müssen Sie selber stellen. Formular dafür finden Sie hier: G100 und G110 Ärztlichen Befund auch an den Kostenträger stellen.
5. Kostenträger
Die Kosten einer Rehabilitation werden in der Regel von der Gesetzlichen Rentenversicherung (RV), Privatversicherung oder Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) übernommen
6. Wunsch- & Wahlrecht
Sie haben das Recht, sich eine Wunsch-Klinik auszusuchen. Diese sollten Sie bereits in Ihrem Reha-Antrag benennen und Ihren Wunsch begründen. Hier ein Musterschreiben, das wir für Sie vorbereitet haben.
7. Antrag genehmigt – abgelehnt
Der für Sie zuständige Leistungsträger überprüft Ihren Rehaantrag auf die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Reha. Der Bescheid muss Ihnen in jedem Fall schriftlich mitgeteilt werden, egal ob genehmigt oder nicht. Die Mitteilung muss ebenfalls eine Begründung enthalten. Sollte ein Antrag abgelehnt worden sein, haben Sie die Möglichkeit innerhalb eines Monats Widerspruch einzulegen. Geben Sie nicht auf – manchmal ist es nur eine Kleinigkeit. In vielen Fällen wird eine Reha nach einem Widerspruch genehmigt. Auch haben Sie das Recht einer vorgeschlagene Klinik zu widersprechen. Sie können eine Ummeldung in der Klinik Ihrer Wahl beantragen.