Übergangsgeld

Die finanzielle Absicherung

Das Übergangsgeld ist wichtig für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen.
Sie haben für die Dauer der Rehabilitation einen Anspruch auf Fortzahlung ihres Gehalts. Diese Regelung gilt im Allgemeinen 6 Wochen lang. Ist dieser Anspruch wegen einer ähnlichen Vorerkrankung ganz oder teilweise verbraucht, kann ein sogenanntes Übergangsgeld für die Dauer der medizinischen Rehabilitation beantragt werden.
Voraussetzung dafür ist, dass unmittelbar vor dem Beginn der Rehabilitation oder vorangegangenen Arbeitsunfähigkeit ein Einkommen erwirtschaftet und Rentenversicherungsbeiträge gezahlt worden sind.

Das Übergangsgeld beträgt für Versicherte ohne Kindergeldanspruch 68 % der maßgebenden Berechnungsgrundlage; für Versicherte mit Kindergeldanspruch 75 %.


Was versteht man unter Übergangsgeld?

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Übergangsgelder sind Leistungen, die während der Teilnahme an einer medizinischen oder beruflichen Reha bzw. bei Maßnahmen zur beruflichen Orientierung von zuständigen Kostenträgern (Unfallversicherung, Rentenversicherung und Agentur für Arbeit) ausbezahlt werden. Sie treten dann ein, wenn die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber im Krankheitsfall beendet wurde, in der Regel nach 6 Wochen.


Wann bekomme ich mein Übergangsgeld nach der Reha?

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Übergangsgeld wird nach Beendigung der Lohnfortzahlung für die gesamte Dauer der medizinischen oder beruflichen Rehabilitation ausgezahlt. Dieser Zeitraum beträgt meist 6 Wochen. Das Übergangsgeld wird nach Antragsstellung vom zuständigen Rehabilitationsträger (Rentenversicherung, Unfallversicherung, Agentur für Arbeit) vergütet. Der Patient erhält es nach der abgeschlossenen Reha.


Wer hat Anspruch auf Übergangsgeld?

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Es gelten bei jedem Kostenträger andere Voraussetzungen für die Erbringung der Leistung.
Generelle Voraussetzung für einen Anspruch auf Übergangsgeld ist, dass unmittelbar vor der Rehabilitation oder vorangegangener Arbeitsunfähigkeit der Arbeitnehmer Arbeitsentgelt oder eine andere Entgeltersatzleistung (Krankengeld, Verletztengeld, Arbeitslosengeld) erhalten und Rentenkassenbeiträge bezahlt hat.


Wie lange und auf wie viel Übergangsgeld besteht Anspruch?

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Patienten in rehabilitativer Behandlung erhalten Übergangsgeld über die gesamte Dauer der behandelnden Maßnahme. Der Berechnung des Übergangsgeldes werden 80% des Regelentgelts aus dem maßgeblichen Bemessungszeitraum zugrunde gelegt. Schließt sich das Übergangsgeld an eine andere Entgeltersatzleistung (Krankengeld, Verletztengeld, Arbeitslosengeld) an, wird auf die Bemessungsgrundlage für diese Leistung zurückgegriffen.
Das Übergangsgeld beträgt für Versicherte ohne Kindergeldanspruch 68% der maßgebenden Berechnungsgrundlage, für Versicherte mit Kindergeldanspruch 75% der maßgebenden Berechnungsgrundlage.