- navigate_before Antragstellung
-
Sie haben Fragen zum Thema Wunsch- und Wahlrecht?
Bitte kontaktieren Sie hierzu unser Patientenmanagement telefonisch Montag bis Freitag von 09 Uhr bis 12 Uhr unter der Tel-Nr. 08501/809- 740Die Formulare finden Sie unter:
DRV Formulare
Wunsch- und Wahlrecht
Unsere Empfehlung: Machen Sie von Ihrem Wunsch- und Wahlrecht Gebrauch.
Ihr Wunsch- und Wahlrecht in der Reha – So setzen Sie es durch
Wenn Sie einen Antrag auf medizinische Reha stellen, dann haben Sie gemäß § 8 SGB IX das Recht, eine Klinik auszuwählen, die Ihren Bedürfnissen entspricht. Sie können Ihre Wunschklinik bereits bei der Antragsstellung in das Formular eintragen.
So gehen Sie vor:
Reha-Antrag ausfüllen: Tragen Sie Ihre Wunschklinik direkt in den Antrag der Deutschen Rentenversicherung (Formular G0100) ein.
Klinik auswählen:
Wählen Sie eine Einrichtung, die Ihren medizinischen Anforderungen entspricht. Kriterien wie Spezialisierung, Therapieangebote oder die Nähe zum Wohnort können entscheidend sein.
Antwort abwarten: Falls Ihr Wunsch abgelehnt wird, haben Sie die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Wenn Ihre Wunschklinik für Ihre Erkrankung passend ist und Aufnahmekapazität innerhalb der nächsten 6 Monate besteht, sollte Ihrem Wunsch entsprochen werden. Sie können im Widerspruch nochmal explizit auf Ihr Wunsch- und Wahlrecht verweisen und die Eignung der Klinik hervorheben.
Sollte Ihr Antrag auf medizinische Reha vom Kostenträger abgelehnt werden, können Sie ebenfalls fristgerecht Widerspruch gegen diese Entscheidung einlegen und die noch bestehenden Beeinträchtigungen sowie den Nutzen der Maßnahme aus Ihrer Sicht darlegen.
Wichtige Links:
Weitere Informationen zum Wunsch- und Wahlrecht finden Sie auf der Website der Deutschen Rentenversicherung:
DRV Wunsch- und Wahlrecht
Die notwendigen Formulare für die Antragstellung der Reha können Sie von der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung herunterladen.
Bitte beachten Sie, dass die Formulare G0100 und G0115 vom Versicherten selbst auszufüllen sind, während die Bögen S0050, S0051 und S0052 von Ihrem Facharzt ausgefüllt werden müssen. Der Bogen G0110 ist zusätzlich von allen Versicherten auszufüllen, die noch keine Altersrente beziehen.
Nutzen Sie Ihr Recht und entscheiden Sie sich für die Reha-Klinik, die am besten zu Ihnen passt!