Aufenthaltsverschiebung und -verlängerung

Aufenthaltsverschiebung

Manchmal kommt es anders als man denkt. Der geplante Termin muss aus beruflichen, gesundheitlichen oder privaten Gründen verschoben werden.
Eine Verschiebung des Aufnahmetermins richtet sich nach der Art der Maßnahme:

  • Anschlussheilbehandlungen (= AHB) schließen i. d. R. an eine unmittelbare Krankenhausbehandlung an. Eine Verschiebung des Aufnahmetermins ist aus medizinischen Gründen möglich.
  • Rehabilitationsmaßnahmen (= Reha) können im Rahmen der Antrittsfristen (abhängig vom Kostenträger) aus dringenden persönlichen/beruflichen Gründen verschoben werden.

Aufenthaltsverlängerung

Gesetzlich wird die stationäre Rehabilitation zunächst für eine Dauer von drei Wochen angedacht. In dieser Zeit verbessert sich durch die Vielzahl der Therapien der Gesundheitszustand der Patienten und Patientinnen.
Sind aus individuellen Gründen mehr Therapien im Rahmen der stationären Therapie gewünscht oder erforderlich, kann die Rehabilitation verlängert werden:

  • wenn der behandelnde Arzt medizinische Gründe für eine Reha-Verlängerung sieht.
  • wenn Sie Probleme mit der Umstellung auf die Reha-Situation haben und entsprechend die Eingewöhnungszeit den anvisierten Nutzen im angedachten Zeitraum der Reha minimiert.
  • wenn die Verlängerung der Reha-Dauer Ihre Rückkehr in den Alltag forcieren hilft.

Ist die Dauer der Reha schon im Vorfeld erkennbar unzureichend, um das Reha-Ziel zu erreichen, kann schon im Vorfeld ein Antrag auf Verlängerung gestellt werden. Doch auch wenn sich der Bedarf einer Verlängerung erst im Rahmen der Rehabilitationsmaßnahme zeigt, ist es möglich, einen Verlängerungsantrag für die stationären Reha-Leistungen zu stellen. Maßgeblich ist in jedem Fall der medizinische Nutzen durch die Verlängerung, weshalb der behandelnde Arzt den Verlängerungsantrag stellen muss. Der Sozialversicherungsträger als Kostenträger gibt auf den ärztlichen Antrag hin meist eine zeitnahe Rückmeldung.
In besonderen Fällen ist eine Wiederholung der Reha nach zwei Jahren möglich. Auch hierzu kann Sie Ihr behandelnder Arzt zu Hause oder in der Reha-Klinik beraten.